Heimat-und Geschichtsverein
  Badenhausen
 
 
 
 
 
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  Willkommen in
 
 
  Badenhausen am Harz
 
 
  968. Kaiser Otto I. schenkt Badenhausen dem Erzbistum 
  Magdeburg
 
 
  Übersetzung der Schenkungsurkunde mit Siegel und Signatur von Kaiser 
  Otto I. “dem Großen”.
 
 
  Im Namen der heiligen und unteilbaren
 
 
  Dreifaltigkeit.
 
 
  Otto, durch Gottes Gnade und Barmherzigkeit
 
 
  erhabener Kaiser. Zu wissen allen unseren
 
 
  Getreuen, den gegenwärtigen und zukünftigen,
 
 
  daß
 
 
  wir auf Fürsprache unserer geliebten
 
 
  Gemahlin Adelheid sowie unseres Sohnes und
 
 
  Mitkaisers Otto unser Eigentum, das wir in
 
 
  Badenhausen bis zum heutigen Tag besaßen, mit
 
 
  allem Zubehör, sowohl an Hörigen wie an
 
 
  Gebäuden, bebautem und unbebautem Land,
 
 
  Wasserläufen, Mühlen, beweglicher und unbe-
 
 
  weglicher
 
 
  Habe, Erträgen und Einkünften,
 
 
  erworbenen wie noch zu suchenden, dem
 
 
  hl. Mauritius in Magdeburg freigebig übertragen
 
 
  und den Erzbischöfen dieser Kirche zum ewigen
 
 
  Gebrauch überlassen, damit sie es behalten und
 
 
  besitzen und ihrem Eigentumsrecht wie Kirchen-
 
 
  gut nach Belieben hinzufügen. Und damit diese
 
 
  Gabe unserer Freigebigkeit dieser Kirche (auch)
 
 
  in zukünftigen Zeiten fest und unverbrüchlich
 
 
  verbleibt und von den Getreuen der Kirche
 
 
  Gottes sowie von unseren eigenen Getreuen
 
 
  geglaubt wird, haben wir diese
 
 
  verläßlicher
 
 
  Urkunde schreiben und mit dem Abdruck
 
 
  unseres Ringes siegeln lassen; auch haben wir
 
 
  sie hierunter mit eigener Hand bekräftigt.
 
 
  Handzeichen unseres Herrn Otto, des
 
 
  großen und
 
 
  unbesieglichen
 
 
  erhabenen
 
 
  Kaisers.
 
 
  Gegeben am 2. Oktober im Jahre 968 nach der
 
 
  Menschwerdung des Herrn, in der 10. Indikation,
 
 
  im 34. Jahre des Königtums unseres Herrn Otto
 
 
  und im 7. Jahr seines Kaisertums. Geschehen
 
 
       zu
 
 
      Ravenna.
 
 
  Im Herrn Heil! Amen.
 
 
  Ich, Kanzler
 
 
  Ludigerus
 
 
  , habe      ( die
 
 
        Urkunde  )     für den Erzkaplan
 
 
  Haddo
 
 
  beglaubigt.
 
 
  (Übersetzt vom Niedersächsischen Staatsarchive in Wolfenbüttel)